Infos für Schüler

IHK Prüfung

Was sollte ich zur IHK-Prüfung wissen?


Meldet mich mein Ausbildungsbetrieb zur Prüfung an?
Ja, jeder Auszubildende wird durch sein Unternehmen zur Prüfung angemeldet. Ich muss die Anmeldung unterschreiben, welche dann die IHK erhält und mich zur schriftlichen und mündlichen Prüfung einlädt.

Nach welcher gesetzlichen Grundlage erfolgt meine Prüfung?
Die staatlich anerkannten Ausbildungsberufe werden inhaltlich durch Ausbildungsordnungen geregelt und sind die Grundlage einer geordneten Berufsausbildung. Laut dieser Ausbildungsverordnung erfolgt meine Zulassung zur Abschlussprüfung.

Welche Voraussetzungen zur Teilnahme an der Prüfung sind für mich wesentlich?
Wesentlich für mich sind:
- die Eintragung meines Ausbildungsverhältnisses in das IHK-Verzeichnis,
- das Führen meiner schriftlichen Ausbildungsnachweise,
- die Teilnahme an der Zwischenprüfung, wenn ich die Prüfung der Verkäufer/-innen ablegen möchte,
- die Teilnahme am Teil 1 der Abschlussprüfung, wenn ich die Prüfung Kaufmann/-frau Teil 2
ablegen möchte,
- das Zurücklegen meiner in der Ausbildungsordnung vorgesehenen erforderlichen Ausbildungszeit.

Was sind „Wahlqualifikationen“, welche gelten für mich und wo finde ich diese?
Wahlqualifikationen, sind sogenannte Prüfungsbausteine für die mündliche Prüfung, die vom Ausbildungsbetrieb für mich zu Beginn der Ausbildung festgelegt werden. Für beide Berufsbilder ist eine Wahlqualifikation für die ersten beiden Ausbildungsjahre festzulegen. Drei weitere Wahlqualifikationen werden für das 3. Ausbildungsjahr der KiEH festgelegt.
Die Wahlqualifikationen finde ich in meinem Ausbildungsvertrag.
Für die ersten zwei Ausbildungsjahre gilt eine der folgenden Wahlqualifikationen:
· Warenannahme/Warenlagerung
· Beratung/Verkauf
· Kasse
· Marketingmaßnahmen.

Für mich als Kaufmann/-frau gelten für das dritte Ausbildungsjahr drei dieser zusätzlichen Wahlqualifikationen:
· Beratung, Ware und Verkauf
· Beschaffungsorientierte Warenwirtschaft
· Warenwirtschaftliche Analyse
· Kaufmännische Steuerung und Kontrolle
· Marketing
· IT-Anwendungen
· Personal
· Grundlagen unternehmerischer Selbstständigkeit.

Wie erfolgt mein Fallbezogenes Fachgespräch (= mündliche Prüfung)?
Zum Fallbezogenen Fachgespräch werde ich schriftlich von meinem Prüfungsausschuss eingeladen. In der Regel erfolgt das ca. 6-8 Wochen nach der schriftlichen Prüfung. Der Ausschuss teilt mir Datum, Uhrzeit, Ort und die Punkte aus der schriftlichen Prüfung mit.
Die mündliche Prüfung dauert 20 Minuten. Aus den angekreuzten Wahlqualifikationen wählt mein Prüfungsausschuss eine aus. Zu dieser erhalte ich zwei Aufgabensätze, einen davon wähle ich aus und bereite mich auf diesen 15 Minuten vor. Dabei konzentriere ich mich auf eine mündliche Darstellung meiner Antworten zu dem gewählten Aufgabensatz und zeige, dass ich z. B. kunden- und serviceorientiert handeln und betriebspraktische Aufgaben unter Berücksichtigung von wirtschaftlichen, ökologischen und rechtlichen Zusammenhängen lösen kann. Ich weise z. B. auch nach, dass ich über entsprechende Kommunikationsfähigkeiten sowie warenspezifische Kenntnisse des in meinem Ausbildungsvertrag ausgewiesenen Warenbereichs verfüge.
Nach meiner mündlichen Prüfung teilt mir mein Prüfungsausschuss nach kurzer Beratungszeit mit, ob ich die mündliche Prüfung bestanden habe.
Sofort erhalte ich einen schriftlichen Bescheid über Bestehen oder Nichtbestehen der gesamten Prüfung. Diesen muss ich meinem Arbeitgeber unverzüglich vorlegen.
Die IHK prüft das errechnete Ergebnis des Prüfungsausschusses und ich erhalte i. d. R. innerhalb von 6 Wochen meinen Bescheid in Form eines Zeugnisses.
Hinweis: Wünsche ich auf meinem Zeugnis den Zensurendurchschnitt der theoretischen Ausbildung, kreuze ich auf dem Anmeldeformular zur Prüfung den entsprechenden Vermerk an.

Was bedeutet gestreckte Abschlussprüfung (GAP)?
Die GAP gilt nur für den Ausbildungsberuf Kaufmann/-frau im EH, nachfolgend KiEH genannt.

GAP Teil 1 = auch schriftliche Abschlussprüfung für die Verkäufer!

Prüfungsbereich Dauer Form Gewichtung Bemerkung
      Verkäufer
KiEH  
Verkauf/Marketing 90 Min. schriftlich 25% 15% Gleiche Aufgaben
für beide
Ausbildungsberufe
Warenwirtschaft/
Rechnungswesen
60 Min. schriftlich 15% 10%  
Wirtschafts- u. SK 60 Min schriftlich 10% 10%  
Teil 1 gesamt:     50% 35%  
Mündliche Prüfung Verkäufer/in:     50%    
      100%    



Der KiEH absolviert nach dem 2. Ausbildungsjahr noch keine mündliche Prüfung.
GAP Teil 2 nur für KiEH!

Prüfungsbereich Dauer Form Gewichtung Bemerkung
Geschäftsprozesse
im EH
105 Min. schriftlich 25% Sperrfach
Mind. 50Pkte.
Fallbezogenes Fachgespräch 20 Min.
(und 15 Min. Vorbereitung)
mündlich 40% Sperrfach
Mind. 50Pkte
Teil 2 gesamt     65% keine Note 6
Summe Teil 1 und Teil 2     100%  


Sperrfach: unter 50 Punkten = nicht bestanden!


Bestehensregeln für die Gestreckte Abschlussprüfung (GAP) KiEH
Die GAP gilt für mich als bestanden, wenn ich:
- ausreichende Ergebnisse im Gesamtergebnis von Teil 1 und 2,
- ausreichende Ergebnisse im Fallbezogenen Fachgespräch,
- ausreichende Ergebnisse im Prüfungsteil Geschäftsprozesse erreicht habe.

Eine mündliche Ergänzungsprüfung ist nur im Teil 2 möglich, wenn dessen schriftlicher Teil mit schlechter als ausreichend bewertet wurde. Dazu muss ich aber als Prüfling einen Antrag bei meinem Prüfungsausschuss stellen. Teil 1 kann ich nicht eigenständig wiederholen, ich muss erst den Teil 2 abgelegen. Die Wiederholung erfolgt grundsätzlich zum nächsten regulären Sommer- bzw. Winterprüfungstermin.

Bei Nichtbestehen kann ich die Prüfung zweimal wiederholen. Ausreichende Leistungen in den einzelnen Prüfungsbereichen können anerkannt werden. Hier entscheidet im Einzelnen der Prüfungsausschuss lt. Prüfungsordnung der IHK, wenn ich einen entsprechenden Antrag gestellt habe.

Allgemeines:
Die Prüfungsergebnisse aus dem Teil 1 werden mir schriftlich durch die IHK mitgeteilt.
Wird mein Ausbildungsvertrag vom Verkäufer zum KiEH umgeschrieben, wird der Teil 1 angerechnet, ich lege dann nur noch Teil 2 ab.
Beachte: Über die Zulassung zum Teil 1und Teil 2 wird gesondert nach § 44 (1) BBiG entschieden.
Bei verkürzten Verträgen bitte Rücksprache mit der zuständigen Stelle für Prüfungsmodalitäten nehmen, siehe Eintragungsbestätigung.
Habe ich aus Gründen, die ich nicht zu vertreten habe, am Teil 1 nicht teilgenommen, so lege ich Teil 1 und 2 gemeinsam ab.

Branchen, Warenbereiche und Warengruppen, was ist das?

Branche Warenbereich ist z. B. Warengruppen sind z. B.
Textil Damenoberbekleidung Damenhosen, Damenblusen
Heimwerker Werkzeuge Elektrowerkzeuge, Handwerkzeuge
Lebensmittel Fleisch und Fleischerzeugnisse Fleisch, Innereien, Schinken, Wurstwaren,
Tankstelle Deutsche Weine Schaumwein, Qualitätswein mit Prädikat
Schuhe Damenschuhe Ballerinas
Variowelt Porzellan Service




Was sollte ich zur Prüfung „Spezielle Warenverkaufskunde“ wissen?
Für diese Prüfung hängen informative Flyer im Schaukasten der Abteilung 1, 1. Etage aus.
Auf Nachfragen informiert mich auch mein/e WVK-Lehrer/in oder ich schaue auf die Homepage der Oscar-Tietz-Schule.

Weitere Informationen erhalte ich auf den Internetseiten der IHK: www.ihk-berlin24.de.

hoehere handelsschule berlin