Fachoberschule FOS 13
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Fachoberschule FOS 13

Die FOS 13 führt nach der Fachhochschulreife in einem Jahr zur allgemeinen Hochschulreife (Abitur), die zum Studium an jeder Universität in jedem Studienfach berechtigt. Weitere allgemeine Informationen finden sie hier.

Anmelden können sich Schüler, die

- die Fachhochschulreife erreicht haben,

und

- einen Notendurchschnitt von 2,8 oder besser auf ihrem Zeugnis ausgewiesen haben.

 

Zur Anmeldung benötigen Sie:

- unser ausgefülltes Anmeldeformular

- eine Kopie des Fachhochschulreifezeugnis (Original muss vorgelegt werden), falls das noch nicht vorliegt: letztes Halbjahreszeugnis

- einen tabellarischen Lebenslauf

- zwei Passbilder

- evtl. eine Aufenthaltsbescheinigung (bei ausländischer Staatsangehörigkeit)

Weitere Informationen zur Anmeldung finden sie hier.

 

Die Aufnahme in die FOS 13 erfolgt zunächst auf Probe. Die Probezeit dauert ein Schulhalbjahr.

Die Probezeit hat bestanden, wer

- am Ende des Probehalbjahres in allen Fächern mindestens 5 Notenpunkte erreicht hat,

oder

- in nur einem Fach 1 bis 4 Notenpunkte erreicht hat

oder

- in zwei Fächern 1 bis 4 Notenpunkte erreicht hat und mit entweder zwei Fächern mit 7 - 9 Notenpunkten oder einem Fach mit mindestens 10 Notenpunkten ausgleichen kann.

Der Unterichtsumfang beträgt 34 Stunden pro Woche (Montag - Freitag).

Sie bekommen verstärkten Unterricht in den schriftlichen Prüfungsfächern Deutsch, Englisch, Mathematik und Wirtschaftswissenschaften. Weitere Unterrichtsfächer sind Naturwissenschaften, Politikwissenschaft und Geschichte, Recht, Rechnungswesen, Informatik und Sport.

 

Um die allgemeine Hochschulreife zu erreichen, müssen Sie ausreichende Kenntnisse in einer zweite Fremdsprache nachweisen, entweder

- durch Besuch des zusätzlichen Unterrichts im Umfang von 4-8 Unterrichtsstunden und mindestens 5 Notenpunkten,

- durch versetzungsrelevanten Unterricht in einer zweiten Fremdsprache einer allgemein bildenden Schule, mindestens in den Jahrgangsstufen 7 bis 10, wenn dieser Fremdsprachenunterricht mit der Zeugnisnote „ausreichend“ oder besser abgeschlossen wurde,

- durch den Nachweis eines Fremdsprachenzertifikates mindestens in der Stufe B 1. Die für das Schulwesen zuständige Senatsverwaltung kann weitere Leistungsnachweise als Fremdsprachennachweis anerkennen, wenn sie dem Anforderungsniveau entsprechen.

Ohne Nachweis der zweiten Fremdsprache kann die fachgebundene Hochschulreife erreicht werden.

Es gilt die Berliner Schulferienordnung.

Die FOS 13 schließt mit zentral erstellten schriftlichen Prüfungen in den Fächern  Deutsch, Englisch, Mathematik und Wirtschaftswissenschaft ab (Dauer: jeweils 240 Minuten).

Eine mündliche Prüfung ist Pflicht, weitere mündliche Prüfungen werden durchgeführt, wenn sie zur Notenfindung notwendig sind oder wenn der Prüfling sie beantragt.

 

 

Die FOS 13 schließen Sie erfolgreich ab, wenn Sie

- in allen Fächern abschließend mindestens 5 Notenpunkte erreicht haben,

oder

- in maximal einem Fach 1 - 4 Notenpunkte (Ausfall) erreicht haben und in zwei Fächern 7 - 9 Notenpunkte oder in einem Fach mindestens 10 Notenpunkte (Ausgleich) erreicht haben. Dabei kann ein Ausfall in einem schriftlichen Prüfungsfach nur mit den jeweils anderen schriftlichen Prüfungsfächern ausgeglichen werden!

 

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