Berufsschule
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Kauffrau /-mann im Einzelhandel

Was macht man in diesem Beruf?

Kaufleute im Einzelhandel verkaufen Konsumgüter wie Bekleidung, Spielwaren, Nahrungsmittel, Unterhaltungselektronik oder Einrichtungsgegenstände an Endkunden. Sie führen Beratungsgespräche mit Kunden, verkaufen Waren und bearbeiten Reklamationen. Außerdem planen sie den Einkauf, bestellen Waren und nehmen Lieferungen entgegen. Anschließend prüfen sie die Qualität der gelieferten Ware und sorgen für eine fachgerechte Lagerung. Sie zeichnen die Ware aus und helfen beim Auffüllen der Verkaufsregale und -theken sowie bei der Gestaltung der Verkaufsräume. Auch bei der Planung und Umsetzung von werbe- und verkaufsfördernden Maßnahmen wirken Kaufleute im Einzelhandel mit. Dazu beobachten sie den Markt und planen die Sortimentsgestaltung.

(Quelle: www.berufe.net)

Zur Anmeldung benötigen Sie:

- einen Ausbildungsvertrag

- die Eintragungsbestätigung dieses Vertrages bei der IHK Berlin

- unser ausgefülltes Anmeldeformular

- eine Kopie des letzten Abschlusszeugnis (Original muss vorgelegt werden)

- zwei Passbilder

Weitere Informationen zur Anmeldung finden sie hier.

Der fachtheoretische Unterricht in der Berufsschule ist folgendermaßen organisiert:

- zwei Unterrichtstage pro Woche im Umfang von jeweils 6 - 8 Stunden pro Schultag (an den anderen drei Wochentagen findet die fachpraktische Ausbildung im Ausbildungsunternehmen statt),

- Blockunterricht an fünf Unterrichtstagen pro Woche (Gesamtumfang 36 Wochenstunden) im Wechsel mit der fachpraktischen Ausbildung nach einem festgelegten Turnusplan

Es gilt die Berliner Schulferienordnung.

Die Ausbildung endet mit der Prüfung vor der Industrie- und Handelskammer (IHK). Genaueres zur IHK-Prüfung finden Sie hier. 

Mit dem Abschluss der Berufsschule können Sie unter bestimmten Voraussetzungen auch einen weiterführenden Schulabschluss erreichen:

- Sie erhalten den Mittleren Schulabschluss (MSA) ohne eine zusätzliche Prüfung, wenn Sie (1) im Abschlusszeugnis der Berufsschule eine Durchschnittsnote von mindestens 3,0 und (2) mindestens ausreichende Fremdsprachenkenntnisse erreicht haben,

- Sie erhalten die erweiterte Berufsbildungsreife (eBBR) ohne eine zusätzliche Prüfung, wenn Sie die Berufsschule erfolgreich abschließen.

 

Die Berufsschule schließen erfolgreich ab, wenn Sie

- mindestens eine Durchschnittsnote von 4,0 erreichen

und

- nicht mehr als zwei der Abschlussnoten "mangelhaft" (Note 5) lauten

und

- keine der Abschlussnoten "ungenügend" (Note 6) lautet.

 

 

 

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